Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen

Ministerpräsident Stanislaw Tillich beruft Stephan Pöhler erneut zum Behindertenbeauftragten
Dresden. In einer Feierstunde hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich am 05.02.2010 Stephan Pöhler erneut zum Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen. Damit vertritt Pöhler auch in der laufenden Legislaturperiode die Interessen der behinderten Menschen in Sachsen.
Im Beisein von Verbandsvertretern der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte lobte der Ministerpräsident die bisherige Arbeit und das Engagement des 58-Jährigen: »Stephan Pöhler ist der richtige Mann an der richtigen Stelle. Sachkunde und großer Einsatz zeichnen ihn aus. Er hat die Rolle des Mittlers zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen immer mit Sachkunde und großem Einsatz übernommen. Sein Ziel ist mit dem der Staatsregierung identisch: Die Integration von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Behinderte Menschen sollen nicht am Rande stehen – sondern in unserer Mitte.«
Sozialministerin Christine Clauß gratulierte Stephan Pöhler ebenfalls herzlich zur erneuten Berufung. Sie würdigte seine breite Unterstützung in der Öffentlichkeit: »Eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft ist mir ein wichtiges Anliegen«, sagte die Ministerin. Sie sicherte ihm ihre persönliche Unterstützung für die berechtigten Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen zu.
Pöhler wurde erstmals im Herbst 2005 zum Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen. Seither hat er sich breite Anerkennung bei den Verbänden der Behindertenselbsthilfe, den Wohlfahrtsverbänden und den kommunalen Behindertenbeauftragten erworben. Für sein vielfältiges Engagement für Menschen mit Behinderungen wurde Stephan Pöhler bereits 1997 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In seiner ehrenamtlichen Tätigkeit berät er die Staatsregierung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Es können sich jedoch auch Verbände oder Betroffene mit ihren Vorschlägen oder Anliegen direkt an ihn wenden. Unterstützt wird der Beauftragte auch vom Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Hier sind vor allem Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen oder deren Angehörige als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.
Familienfreundliches Sachsen
Familien bilden Sachsens Zukunft: Der Freistaat unterstützt Eltern und Kinder mit zahlreichen Leistungen, Angeboten und umfangreicher Beratung. Wichtige Schwerpunkte sind dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote und die Unterstützung von Müttern und Vätern beim Wiedereinstieg in den Beruf.
Sachsen startet bundesweit einzigartiges Projekt der Pflegevernetzung

Am 12. Juni 2009 startete sachsenweit eine neue Form der Pflegeberatung. Die mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist als Erstkontakt ab sofort über das Internetportal www.pflegenetz.sachsen.de und ab kommender Woche über die Telefonhotline 0180 2 460046 möglich. Außerdem können sich Informationssuchende aber auch weiterhin persönlich von den Sozialämtern der Kreisfreien Städte und Landkreise sowie von den Pflegekassen beraten lassen. Damit wählt der Freistaat als einziges Bundesland eine eigene und aus sächsischer Sicht bessere Form der Pflegeberatung.
Gesunde Sachsen
Eine bewusste Lebensweise mit gesunder Ernährung und viel Bewegung, eine optimale medizinische Versorgung und der Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetik stehen im Mittelpunkt der sächsischen Gesundheitspolitik.
»Neue Grippe« (Schweinegrippe)

Auch, wenn in Sachsen ein gewisser Rückgang an Neuinfektionen mit Neuer Influenza (A/H1N1) zu verzeichnen ist, kann noch keine Entwarnung gegeben werden. In Deutschland ist weiterhin eine deutliche Influenza-Aktivität zu verzeichnen. Wann der Höhepunkt erreicht ist, kann erst im Verlauf der nächsten Wochen beurteilt werden.
Neuinfektionen im Freistaat Sachsen wurden vor allem bei Schulkindern registriert: Über die Hälfte der gemeldeten Erkrankungen betrafen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Die Zahl der Influenzabedingten Krankenhauseinweisungen ist leicht angestiegen und liegt derzeit bei ca. 10 Prozent.
Jeder Bürger sollte daher immer noch die Möglichkeit nutzen, sich bei seinem betreuenden Arzt oder im Gesundheitsamt gegen die Neue Influenza impfen zu lassen. Es steht jetzt genügend Impfstoff zur Verfügung, um alle Impfwilligen zu impfen Das sächsische Gesundheitsministerium bietet unter 0351/564-5555 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr eine Hotline an, bei der sich Bürgerinnen und Bürger zur »Schweinegrippe« informieren können.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Neuen Grippe finden Sie im Internet unter
Politik für Senioren
Immer mehr ältere Menschen möchten ihren Lebensabend aktiv, eigenverantwortlich und selbstständig gestalten. Die Angebote für Senioren sollen diese Unabhängigkeit ermöglichen und zugleich älteren Menschen helfend und beratend zur Seite stehen, wenn die eigenen Kräfte zur Bewältigung der Lebenssituation nicht mehr ausreichen.
Gleiche Chancen
Alle Menschen sollen gleichberechtigt auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben. Der Freistaat muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, damit wirklich alle die gleichen Chancen haben und Benachteiligungen weitgehend ausgeschlossen sind.
Hilfe in Krisensituationen
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Krisensituationen Unterstützung bei der Erziehung.
Kein Geld, keine Arbeit, keine Unterstützung von der Familie? Wer nicht erwerbstätig sein kann, zum Beispiel aus Altersgründen, wegen Krankheit oder einer Behinderung, bekommt staatliche Hilfen.
Wer in schwierigen Lebensphasen Rat und Hilfe braucht, kann sich vertrauensvoll an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

